Kment, MartinPleiner, Tom2015-06-082020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520150012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/224322Nach einer Untersuchung von Grundlagen und Besonderheiten der Abschnittsbildung bei energiewirtschaftlichen Streckenplanungen im Jahr 2013 bestätigten über zwanzig neue Urteile die gefundenen Ergebnisse und äußerten sich zu weiteren Einzelheiten. Ungeachtet aller Klärungsversuche der inzwischen vielfältigen energierechtlichen Literatur hat sich das Bundesverwaltungsgericht auch im Verfahren um die Thüringer Strombrücke (BVerwG, Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 4/12 -, BVerwGE 147, 184 ff.) nicht dazu durchgerungen, die Frage nach der Anforderung einer selbstständigen Versorgungsfunktion an Abschnitte von Energieleitungen aufzulösen. Der Beitrag unternimmt den Versuch, dieses Vorgehen in den Kontext der Energiewende einzuordnen. Hinsichtlich der selbstständigen Funktion von Abschnitten hat indessen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine Anforderungen an die wasserrechtliche Planfeststellung verschärft. Weitere Neuigkeiten von der Abschnittsbildung sind aus anderen Infrastrukturbereichen zu berichten. Diese betreffen die notwendige Berücksichtigung von Auswirkungen des abschnittsweisen Ausbaus in Folgeabschnitten - Gründe genug, ausgewählte Fragen der Abschnittsbildung im Lichte der neuen Erkenntnisse abermals zu behandeln. Nach einer Darstellung der Grundlagen der Abschnittsbildung zeigt die nachfolgende Untersuchung anhand zentraler Rechtsprobleme auf, dass einer rechtssicheren Anwendung des planerischen Instruments der Abschnittsbildung keine grundsätzlichen Hürden entgegenstehen.Neues von der Abschnittsbildung. Planerisches Instrument gewinnt weiter an Konturen.ZeitschriftenaufsatzDM15050812EnergieTechnische InfrastrukturVerteilungsnetzEnergieleitungPlanfeststellungRechtsprechungStromnetzNetzausbauAbschnittsbildung