Galonska, Jürgen2006-08-282020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620060939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/160586Sozialwohnungen waren seitens der Europäischen Kommission aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt herausgenommen worden. Am 26. April 2006 schließlich veröffentlichte die Kommission eine gesonderte Mitteilung zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse. Diese schließt an das Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse an, in dem bereits auf die Notwendigkeit verwiesen wird, einen "systematischen Ansatz zu entwickeln, um den Besonderheiten von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse Rechnung tragen zu können, und den Rahmen genau zu umreißen, in dem diese Dienste funktionieren und modernisiert werden können." Die Mitteilung fügt sich ein in den Rahmen der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, der durch Artikel 16 EG-Vertrag festgelegt ist. difuSozialdienstleistungen jetzt von allgemeinem Interesse. Bericht aus Brüssel.ZeitschriftenaufsatzDM06081505WohnungswesenSozialwohnungWohnungswirtschaftWohnungDienstleistungsrichtlinieAnwendungsbereichEuropäische KommissionEuropapolitikEU-Richtlinie