Bubenzer, Rainer1984-06-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/505902Eine rechtliche Grundlage für eine staatliche Pflicht zur Gewährleistung der Weiterbildung läßt sich aus den Förderungsbestimmungen in Bund und Ländern nicht herleiten. Ebendsowenig kann hierzu das Institut der "Daseinsvorsorge" herangezogen werden. Dagegen lassen sich weitreichende Staatspflichten nicht nur für die Förderung, sondern auch für die Gewährleistung der Weiterbildung aus dem Demokratiegebot, dem Sozialstaatsgebot (Art. 20 GG) sowie der Grundrechtsordnung begründen. Ein "Grundrecht auf Weiterbildung" existiert jedoch nicht in Form eines originären "Leistungsrechts auf Weiterbildung", sondern nur in der Form des sog. derivativen Teilhaberechts. Nach Ansicht des Verfassers muß der "Bildungsurlaub" als eine geeignete Organisationsform der verfassungsrechtlich verbürgten "Freiheit für alle" ausgebaut werden. Hier bestehe eine Pflicht des Gesetzgebers, diese Freiheit durch Organisations- und Verfahrensregeln zu konkretisieren. Die Aufnahme einer "bildungsbezogenen Staatszielbestimmung" in die Verfassung könne dabei wichtige Hilfe leisten. chb/difuWeiterbildungStaatsaufgabeBildungsurlaubDaseinsvorsorgeSozialstaatsprinzipUrlaubDemokratieprinzipBildungsgrundrechtBildungspolitikVerfassungsrechtVerfassungsgeschichteBildungswesenPolitikBildungGrundlagen für Staatspflichten auf dem Gebiet der Weiterbildung. Zur Herleitung von Staatsaufgaben und Individualrechten im Weiterbildungswesen.Monographie088448