Keppel, Holger2000-07-102020-01-032022-11-252020-01-032022-11-251999https://orlis.difu.de/handle/difu/51182Mit der neuen Regelung des § 1a des Baugesetzbuches können Gemeinden bereits im Vorfeld der Aufstellung von Bauleitplänen für zu erwartende Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild Ausgleichsmaßnahmen durchführen die einem "Öko-Konto" gutgeschrieben werden. Dies präjudiziert nicht das Abwägungsergebnis im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan kann bereits eine Zuordnung von Flächen zum Ausgleich auf zu erwartende Eingriffe erfolgen. Für Rottenburg besteht nunmehr die Chance, langfristig und kontinuierlich Mittel für Maßnahmen in Natur und Landschaft bereitzustellen. Die für fast alle Stadtteile vorliegenden Biotopvernetzungskonzepte sowie das Gewässerprogramm werden nun zu einem Landschaftsentwicklungsprogramm zusammengeführt. Aus diesem vorliegenden Konzept und Programm wird ein Handlungsprogramm über 45 Jahre mit Prioritäten festgelegt und umgesetzt. Hierbei kann eine räumliche und zeitliche Orientierung an laufenden Eingriffen durch Bebauungspläne erfolgen. Der Band nennt nach der Beschreibung dieses Rottenburger Modells die Flächen und Maßnahmen des Programms. eh/difuLandschaftsentwicklungsprogramm ÖKO-KONTO.Graue LiteraturDF3822LandschaftNaturschutzrechtBebauungsplanNaturLandschaftsentwicklungsprogrammÖkokontoEingriffsregelung