Krepold, Hans-Michael1993-09-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251992https://orlis.difu.de/handle/difu/96730Es gibt heute Umweltschutz-, Datenschutz-, Frauen-, Kinder-, Ausländer-, Bildungs- und andere öffentlich-rechtlich Beauftragte in großer Zahl. Die Beauftragten wurden 1990 vom Autor nach Rechtsgrundlage, organisatorischer Einbindung, Wirkungskreis, Bestellung, Befugnissen und Grad der Unabhängigkeit untersucht, um die bisher in der Rechtswissenschaft noch nicht erfolgte Definition des öffentlich-rechtlichen Beauftragten leisten zu können: Ein öffentlich-rechtlicher Beauftragter ist eine durch hoheitlichen Akt bestellte natürliche Person, die - als Teil des staatlichen Gebildes - wegen eines besonderen politischen Willens und unter Ausübung bestimmter Befugnisse außergewöhnliche Interessen der Legislative und Exekutive wahrnimmt (S. 345). Aufgrund der Tatsache, daß diese Beauftragten massiv in die Aufgaben der staatlichen Verwaltungsträger (unter anderem auch der Gemeinden) eingreifen können, kann ihr Einsatz nicht für jeden Fall empfohlen werden. lil/difuDer öffentlich-rechtliche Beauftragte - Erscheinungsformen, Rechtsfigur, Definition, verfassungsrechtliche Einbindung und bisherige Erfahrungen.Graue LiteraturS93320008BefragungRechtsstellungKompetenzDemokratieSelbstverwaltungHochschuleGesetzgebungVerfassungsrechtKommunalrechtVerwaltungsrechtBeauftragterRechtsgrundlageRechtsstaatsprinzipBundesstaat