1994-02-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261991https://orlis.difu.de/handle/difu/567887Ende 1987 bat die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages die Mitgliedstädte.Beispiele für gestalterische Festsetzungen nach Pargr. 9 Abs. 4 BauGB und Gestaltungssatzungen nach Landesbauordnung zu übersenden.Auslöser waren zahlreiche Anfragen bei der Hauptgeschäftsstelle aus dem Kreis der Mitgliedstädte.An der Umfrage beteiligten sich 105 Städte verschiedener Größe.Die Landesbauordnungen ermächtigen, örtliche Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Durchführung baugestalterischer Absichten in bestimmten, genau abgegrenzten bebauten oder unbebauten Teilen des Gemeindegebietes zu erlassen.Die Sammlung der Satzungen gibt ein anschauliches Bild von dem Umfang sowie von der Art und Weise, in der die landesrechtliche Ermächtigung genutzt wird.Zunächst erfolgt eine Auswertung der Regelungen und an den Tabellenteil anschließend befinden sich Formulierungshilfen zur Erstellung von gestalterischen Festsetzungen, die nicht als Mustergestaltungssatzung zu verstehen ist, sondern erst zusammen mit einer Ortsbildanalyse konkretisiert werden kann. geh/difuGestaltungssatzungGestaltungsfestsetzungLandesbauordnungBebauungsplanBaugesetzbuchBefragungBaurechtRechtBauordnungsrechtGestaltungssatzungen nach den Landesbauordnungen und gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan nach § 9 IV BauGB. Auswertung einer Umfrage des Deutschen Städtetags.Graue Literatur155876