Hartkopf, Guenter1980-12-232020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/467571Am Beispiel Rhein erläutert der Autor die Bemühungen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Wasserreinhaltung. Im Wasserhaushaltsgesetz ist festgelegt, dass nur "ordentlich" gereinigtes Abwasser in die Gewässer eingeleitet werden darf. Das Gesetz zur Abwasserabgabe führte zu ersten Sanierungserfolgen. Zur Sanierung des Rheins bedarf es jedoch großer finanzieller Mittel, internationaler Zusammenarbeit, Durchsetzung der vorhandenen internationalen und nationalen Gewässerschutzregelungen (Chemieübereinkommen, Salzbelastung, EG-Gewässerschutzrichtlinie) sowie Schließung von Gesetzeslücken. gaUmweltschutzGewässerschutzUmweltschutzpolitikGewässerreinhaltungWasserhaushaltsgesetzAbwasserabgabengesetzChemieübereinkommenSalzbelastungInternationale Zusammenarbeit in der Gewässerschutzpolitik. "Ohne Abwasserabgabe kein "Sauberer Rhein".Zeitschriftenaufsatz048369