Simon, Alfons1995-06-152020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950522-5337https://orlis.difu.de/handle/difu/87192Dachgauben und andere Dachauf- und Einbauten haben als wesentliche Bestandteile der Dachlandschaften entscheidenden Einfluß auf die Gestaltung unserer Straßen-, Orts- und Landschaftsbilder. Ihnen ist deshalb besondere rechtliche und baugestalterische Aufmerksamkeit zuzuwenden, zumal sie nach der neuen BayBO unter bestimmten Voraussetzungen baugenehmigungsfrei gestellt sind. Da Dachgauben häufig Gegenstand behördlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen sind und in der öffentlichen Meinung gelegentlich als nicht justitiable Geschmacksfragen "abgetan" werden, werden in dem Beitrag die wichtigsten anerkannten Regeln der Baukunst, die für die Gestaltung von Dächern und Dachaufbauten gelten und zu beachten sind, dargestellt. Die beherrschende Grundregel ist die Unterordnung und daraus folgend die sehr eingeschränkte Zulässigkeit bei flachgeneigten Dächern. Sie wird näher anhand der Einzelfallrechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erörtert. Um eine eindeutige und gleichmäßige Praxis zu gewährleisten, wird den Gemeinden empfohlen, von ihrer durch das Gesetz eingeräumten Ermächtigung Gebrauch zu machen und im gebotenen Umfange allgemein gültige Regelungen zu erlassen, von denen bei atypischen Fallgestaltungen Abweichungen möglich sind.Dachgauben, ein durch die neue Bayerische Bauordnung erneut aktuelles baugestalterisches Reizthema.ZeitschriftenaufsatzI95020498BauordnungsrechtDachDachausbauGaubeAnerkannte Regel der BaukunstRechtsprechungBaugestaltungGestaltungDachgestaltungDachgaubeKommentar