Hauschildt, HeikeMannebeck, Bettina2016-06-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520161868-9531https://orlis.difu.de/handle/difu/216943Geruchsbelästigungen können vor allem durch Emissionen aus Chemieanlagen, Tierhaltungsanlagen und Abfall- sowie Abwasserbehandlungsanlagen verursacht werden. Die Vorgehensweise bei der Beurteilung dieser Geruchsbelästigungen unterscheidet sich grundlegend von anderen Immissionen. In der Regel können Luftverunreinigungen als Massenkonzentration mithilfe physikalisch-chemischer Messverfahren objektiv nachgewiesen werden. Die Erfassung und Beurteilung von Geruchsemissionen entzieht sich einem solchen Verfahren. Da Geruchsbelästigungen meist schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und durch das Zusammenwirken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden, ist ein Nachweis mittels physikalisch-chemischer Messverfahren äußerst aufwendig oder nicht möglich. Hinzu kommt, dass die belästigende Wirkung von Geruchsemissionen stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängt. Dies erfordert, dass bei der Erfassung und Bewertung von Geruchsemissionen eine Vielzahl von Kriterien in Betracht zu ziehen ist.Dem Geruch auf der Spur. Bei der Messung, Analyse und Beurteilung von Umweltgerüchen ist eine mehrstufige Routine einzuhalten.ZeitschriftenaufsatzDH23384UmweltschutzImmissionsschutzLuftverunreinigungGeruchsbelästigungWahrnehmungIndustrieanlageTierhaltungAbfallbehandlungAbwasserbehandlungMessungMessmethodeBewertungAnalysemethode