Rätz, Thomas2005-04-142020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520050723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/154375Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist Ende 2000 in Kraft getreten. Hauptziel der WRRL ist es, bis 2015 einen guten Zustand für alle Gewässer zu erreichen. Die Richtlinie erstreckt sich im Wesentlichen auf Oberflächenwasser (Flüsse und Seen), Grundwasser und den Küstenbereich. Zum Teil bezieht sie auch Feuchtgebiete mit ein. Gewässer sind künftig flussgebietsbezogen zu bewirtschaften. Bestimmend sind dann nicht mehr Verwaltungs- und Staatsgrenzen, sondern das gesamte Gewässer mit seinen Zuflüssen. Die Umsetzung der WRRL stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Die in dem Beitrag vorgestellten Leitfäden für die Praxis sollen den Prozess begleiten. Rechtsverbindliche Festlegungen werden im Zuge der Erstellung der Bewirtschaftungspläne bis Ende 2009 getroffen. difuAbstimmung erforderlich.ZeitschriftenaufsatzDI0525005VersorgungWasserWasserwirtschaftWasserherkunftsgebietGewässerschutzWasserbehördeBestandsaufnahmeBewertungLeitfadenNachhaltigkeitEUEU-WasserrahmenrichtlinieUmsetzungBewirtschaftungsplan