2004-12-092020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/1290511) Die Verwertung von Gülle kann den Anforderungen der EG-HygieneVO entsprechen und gleichzeitig nach der EG-AbfallVerbrVO ein abfallrechtlich relevantes Gefährdungspotenzial für Umwelt und Mensch darstellen. 2) Aus dem Umstand, dass EG-Verordnungen in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten, kann noch nicht der Schluss gezogen werden, dass einzelne Bestimmungen der Verordnung eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Verwaltungsakten darstellen. 3) Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Verwertung von Gülle erst mit der Aufbringung auf den Boden endet. difuVerbringung von Gülle nach Deutschland ohne Notifizierung. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 7 ME104/04.ZeitschriftenaufsatzDC4719EntsorgungAbfallbeseitigungAbfallrechtAbfallartHygieneGülleAbfallverbringungsverordnungEG-Verordnung