1980-01-302020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261976https://orlis.difu.de/handle/difu/428953Die Untersuchung des Ist-Zustandes der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen der Kliniken zeigt, daß die kommunalen Krankenhäuser in starkem Maße in die bremische Verwaltung eingegliedert sind. Für die Funktionsbereiche Krankenhausleitung, Personalwesen, Wirtschaftsführung, Bauwesen, Beschaffungswesen und ADV-Anwendung werden Mängel konstatiert und auf die gegenwärtige Organisationsform zurückgeführt. Insgesamt kommen die Gutachter zu der Empfehlung, die Krankenhäuser in der Rechtsform einer GmbH (und zwar der GmbH als Betriebsgesellschaft) zu verselbständigen. - In einer Stellungnahme des Senats zu diesem Gutachten wird darauf hingewiesen, daß es sich bei einer eventuellen Verselbständigung um keine Privatisierung im Sinne eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse handeln würde. Im übrigen bezweifelt der Senat, daß die gesundheitspolitische Verpflichtung des Senats bei einer anderen Rechtsform uneingeschränkt erfüllt würde.KrankenhausträgerKrankenhausorganisationPrivatisierungKrankenanstaltGesundheitswesenRechtVerwaltungUntersuchungen über eine mögliche Verselbständigung der Kliniken der Freien Hansestadt Bremen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit sowie der Durchsetzbarkeit gesundheitspolitischer Ziele des Krankenhausträgers - Gutachten. Textbd., Anlagenbd.Graue Literatur002817