2010-01-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252009https://orlis.difu.de/handle/difu/143071Der Haushaltsentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2010 sieht für die Förderung der Eisenbahnen und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Ausgabensteigerungen von insgesamt 25.863.000 Euro vor. Dem stehen Ausgabenkürzungen in Höhe von insgesamt 31.670.400 Euro gegenüber, die überwiegend die Erstattungen zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen aus Landesmitteln betreffen. Aus kommunaler Sicht sind die vorgesehenen Mittelanhebungen für Eisenbahn und ÖPV zwar zu begrüßen, doch die Mittelkürzungen bei den Erstattungen gemeinwirtschaftlicher Leistungen bedeuten, dass für die rabattierte Schüler- und Auszubildendenbeförderung gemäß Paragraph 45 a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Mittelkürzungen im Umfang von über 24 Prozent des Ursprungsbetrags geplant sind. Dies widerspricht der mehrfach auch öffentlich bekundeten Absicht des Landes, den Schüler- und Auszubildendenverkehr als Rückgrat des ÖPNV insbesondere im ländlichen Raum nicht gefährden zu wollen. Darüber hinaus ist ab demJahr 2011 eine Pauschalisierung der Ausgleichsleistungen für die rabattierte Schüler- und Auszubildendenbeförderung vorgesehen. Für das Jahr 2011 soll ein Betrag von 100.000.000 Euro und ab dem Jahr 2012 ein Betrag von jeweils 130.000.000 zur Verfügung gestellt werden. Die Verbände des Verkehrsgewerbes sowie einige Verkehrsverbünde haben die sich abzeichnenden Kürzungen bei der Schüler- und Auszubildendenbeförderung im Landeshaushalt 2010 zum Anlass genommen, die bereits beschlossene Pauschalisierung ab 2011 ohne Zweckbindung in Frage zu stellen. In dem Beitrag wird die Position des Städtetags Nordrhein-Westfalens dargestellt.Finanzierungshilfen des Landes NRW für den ÖPNV.ZeitschriftenaufsatzDH15614VerkehrEisenbahnverkehrÖPNVFörderungsprogrammÖffentliche AusgabenSchülerAuszubildenderVerkehrspreisVerkehrsunternehmenGemeinwirtschaftFinanzausgleichPauschalierungZweckbindungPersonenbeförderungsgesetz