Breloer, Helge1996-07-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950016-4739https://orlis.difu.de/handle/difu/90865Bei der Haftung für Bäume als Naturdenkmal wird auf die Rechtsprechung, die allgemeine Praxis und auf die Meinungen des Schrifttums eingegangen. Separat wird die Haftung für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, behandelt. Zum Nachweis der Gefährlichkeit eines geschützten Baumes muß der Baumeigentümer nicht auf seine Kosten ein Sachverständigengutachten vorlegen.Wer haftet für geschützte Bäume? Der Irrtum über die Freistellung der Behörden.ZeitschriftenaufsatzI96020102BaumNaturdenkmalBaumschutzVerkehrssicherungspflichtHaftungRechtsprechungPraxisKostenBaumschutzsatzungSachverständigengutachten