Ammermann, Kathrin1995-04-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/100703Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß §§ 8 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde durch die §§ 8 a-c BNatSchG geändert. Die Arbeit untersucht die Zielsetzung derNeuregelung aus der Begründung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes sowie die bisherige Eingriffsregelung mit der an dieser geübten Kritik. Die Bandbreite der Umsetzung der Neuregelung wird anhand je eines Fallbeispiels aus den Ländern Berlin und Brandenburg aufgezeigt. Daraus resultiert folgende Einschätzung: Die Neuregelung stellt in einigen Bereichen (z.B. durch Herausnahme alter Bebauungspläne) einen Eingriff dar, bietet jedoch auch Chancen (z.B. frühzeitige Beteiligung der "Naturschutzseite" im Planungsprozeß). Zur Realisierung dieser Chancen entwickelt die Autorin Anforderungen an das Verfahren, an die Träger der Bauleitplanung, an die Landschaftsplanung sowie an Forschung und Lehre. kmr/difuEingriff in die Eingriffsregelung? Darstellung der Neuregelung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz.Graue LiteraturS95100031NaturschutzrechtNaturschutzBewertungStädtebauLandschaftsplanungGesetzgebungBauleitplanungUmweltschutzLandschaftNaturEingriffsregelungInvestitionserleichterungWohnbaulandNeuregelungFallbeispiel