Steger, Christian O.2004-03-172020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252004https://orlis.difu.de/handle/difu/149996Die Frage nach der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes ist zur Zeit nach dem noch gültigen Landeswaldgesetz Baden-Württembergs einfach zu beantworten. Die Forstaufsicht und forsttechnische Betriebsleitung werden im Körperschaftswald vom Land ausgeübt. Die forsttechnische Betriebsleitung umfasst Planung, Vorbereitung, Organisation, Leitung und Überwachung sämtlicher Forstbetriebsarbeiten. Im Übrigen bleibt nach § 47 Landeswaldgesetz das Recht der Körperschaft, über die in ihrem Wald zu treffenden Maßnahmen selbst zu entscheiden, unberührt. Die Verwaltungsreform in Baden-Württemberg soll die Zuständigkeiten neu regeln. In dem Beitrag werden Gründe und Auswirkungen der Reform benannt. Außerdem wird die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg vorgestellt. difuFortwirtschaft im Kommunalwald Baden-Württembergs nach der Verwaltungsreform.ZeitschriftenaufsatzDI0414020ForstwirtschaftWaldÖffentliches EigentumBewirtschaftungOrganisationsformVerwaltungsreformKompetenzKommunaler SpitzenverbandWirtschaftliche BetätigungVerwaltungsebeneAufgabenverteilungLandeswaldgesetzGesetzesänderungReformmodellStellungnahme