Müller, Norbert2004-12-022020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040020-9511https://orlis.difu.de/handle/difu/129010In Deutschland wurden im Jahr 2002 auf der Straße 150 Mio. t gefährliche Güter und auf der Schiene 48 Mio. t befördert. Diese Transporte werden europaweit durch das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße von 1957 (ADR) und die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter von 1890 (RID) in allen Einzelheiten geregelt. ADR und RID werden routinemäßig zum 1. Januar 2005 geändert; die Änderungen haben einen Umfang von rund 200 Seiten. difuNeue Vorschriften zum Transport von Gefahrgut auf Straße und Schiene. Geänderte ADR und RID gelten ab Januar 2005.ZeitschriftenaufsatzDC4678GüterverkehrStraßengüterverkehrSchienengüterverkehrVerkehrVorschriftTransporttechnikTransportverpackungVerladungGefahrgutGefahrguttransportSchutzvorschriftVerkehrsträger