Königsfeld, Karolin2014-12-102020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920121435-4705https://orlis.difu.de/handle/difu/260675Seit gut zwanzig Jahren ist die Familienbildung als Pflichtaufgabe und Teil der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie in § 16 SGB VIII verankert, jedoch spielt sie als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach wie vor eine zu geringe Rolle. In den Organisationsstrukturen und Produktplänen der örtlichen Jugendämter sucht man sie, ebenso wie Angebote der Familienerholung und der innerfamiliären Betreuung und Versorgung zur Vermeidung von Notsituationen, zumeist noch vergeblich. Dabei könnten Familien, die aufgrund erzieherischer Überforderung bei den sozialen Diensten um Hilfe nachsuchen, in der Mehrzahl durchaus von einer frühzeitigen Stärkung der kindlichen Bindungsentwicklung und elterlichen Erziehungskompetenz profitieren. "Bislang kommt jedoch nur ein verschwindend geringer Anteil der Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland diesen wichtigen präventiven Hilfen zugute" (MGFFI 2010, S. 26).Die Bedeutung der Familienbildung im Kontext Früher Hilfen.ZeitschriftenaufsatzDMR0501366SozialarbeitJugendhilfeÖffentliche AufgabeSozialinfrastrukturFamilieKindSchutzLebenslageFrühe HilfenFamilienbildungHilfsangebotFamilienhilfeErziehungskompetenzElternkompetenzFrühförderungNetzwerkKinderschutzPrävention