1981-01-072020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251979https://orlis.difu.de/handle/difu/469091In einem Wochenendhausgebiet, das mit einem Bebauungsplan überplant ist, hat der Kläger entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes ein 50 qm großes unterkellertes Wochenendhaus mit einem überdachten PKW-Stellplatz errichtet. Später hat er jedoch diesen offenen Abstellplatz durch Bauelemente geschlossen und in das Wochenendhaus einbezogen. Der beklagte Landrat hat mit der angefochtenen Verfügung den Kläger unter Fristsetzung aufgefordert, diese ungenehmigte und dem Bebauungsplan widersprechende Erweiterung des Wochenendhauses zu beseitigen. Die Klage war in der Berufungsinstanz erfolgreich. Aus der Begründung wird zitiert. gfRechtBundesbaugesetzStellplatzGenehmigungGrundflächenbeschränkungWochenendhausBekanntmachung der Genehmigung eines B-Planes, Beschränkung der Grundfläche von Häusern in Wochenendhausgebieten. §§ 12, 34 BBauG 1960, § 4 Abs. 4 BekanntmachungsVO vom 8.3.1968 GVOBl. S.87. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 11.7.1978 -I A 170/76.Zeitschriftenaufsatz050008