Hoppe, Werner1985-05-102020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/512929Landwirtschaftliche, gärtnerische und gestalterische Flächen im nicht beplanten Innenbereich der Städte bilden für die Wertermittlung ein besonderes Problem. Am Beispiel eines privaten Parks, einen ehemaligen Schloßpark (das Schloß steht nicht mehr), orientiert das Gutachten über die Rechtslage, in der sich ein Grundstück im nicht beplanten Innenbereich einer Stadt befindert. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, daß dieses Grundstück Fläche im Zusammenhang bebauter Ortsteil ist und gesteht dem Eigentümer im Falle eines Bebauungswillens einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung nach § 34 Abs. 1 Bundesbaugesetz zu. Im Falle städtischer Überplanung als öffentliche Grünfläche wäre dem Eigentümer Entschädigung zu zahlen, deren Höhe sich am Wert der umliegenden bebauten oder baureifen Grundstücke zu orientieren hätte. sch/difuBauleitplanungPlanungsrechtBodenrechtBundesbaugesetzFlächennutzungsplanungFreiflächenplanungRechtBebauungsplanungZur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von großen Freiflächen im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BBauG.Monographie095925