Bronnenmeyer, Helmut1995-01-192020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/99930Der Widerruf rechtmäßiger begünstigender (also für den Betroffenen eine positive Leistung darstellender) Verwaltungsakte nach § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist Gegenstand der Arbeit. Nach einer Begriffsbestimmung (Definition des Widerrufs, des rechtmäßigen Verwaltungsaktes) nimmt der Verfasser Stellung zu den Voraussetzungen eines Widerrufs, die bei rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakten besonders eng auszulegen sind. Die einzelnen Widerrufsgründe (durch Gesetz oder Vorbehalt im Bescheid), insbesondere die Nichterfüllung von Auflagen und deren Anforderungen sowie die nachträgliche Änderung der Rechtsvorschrift, auf dem der Verwaltungsakt beruht, werden für die verschiedenen Arten der Verwaltungsakte erläutert. Danach beschäftigt sich die Untersuchung mit dem Ausschluß des Widerrufs sowie mit der Frage, wann eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über den Widerruf und wann die Voraussetzungen für eine Entschädigung nach § 49 Abs. 5 VwVfG vorliegen. rebo/difuDer Widerruf rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte nach § 49 VwVfG.MonographieS94360013EntschädigungBaurechtVerwaltungsrechtVerwaltungsaktBegünstigungRechtmäßigkeitWiderrufVerwaltungsverfahrensgesetzWiderrufsgrundBaugesetzbuch (BauGB)AusschlussErmessensentscheidungDoppelwirkungDrittwirkung