1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/530448Ein hinter dem Lärmschutzwall einer Straße liegendes Grundstück wird von dieser Straße nicht i.S. des NW § 3 Abs. 1 S. 1 StrReinG erschlossen. Denn ein Grundstück ist von einer zum Anbau bestimmten Straße i.S. des § 131 I BBauG erschlossen, wenn die Straße rechtlich und tatsächlich gewährleistet, dass mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an seine Grenze herangefahren werden kann und ihm so im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt geboten wird. (rh)ErschließungsrechtErschließungsanlageLärmschutzanlageLärmschutzwallStraßeRechtsprechungOVG-UrteilRechtBundesbaugesetz§ 3 Abs 1 S 1 StrReinG NW; §§ 127 Abs.2, 131 Abs 1 BBauG; OVG NW, Urteil v. 31.10.1984 - Az. 2 A 1020/84.Zeitschriftenaufsatz117444