2004-05-252020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262004https://orlis.difu.de/handle/difu/150591Laut Beschluss des VG Minden vom 8.8.2003 ist der Widerspruch gegen die einer Duldung beigefügte Auflage nicht durch § 71 Abs. 3 AuslG ausgeschlossen. Eine Duldung und die ihr beigefügte Auflage des Verbots einer Erwerbstätigkeit sind Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung, bei der ein Rechtsbehelf nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht keine aufschiebende Wirkung entfaltet (§ 8 AG VwGO NRW). difuAusschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die einer ausländerrechtlichen Duldung beigefügte Auflage.ZeitschriftenaufsatzDI0423021AusländerErwerbstätigkeitRechtsprechungAusländerrechtAufenthaltsgenehmigungDuldungVerbotAusreisepflichtAbschiebungVerwaltungsvollstreckung