1994-07-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519930340-7489https://orlis.difu.de/handle/difu/84021Ein Bebauungsplan beschränkt die Zahl der auf einem Wohngrundstück zulässigen Wohngebäude nicht auf ein Wohnhaus, indem er die Grundstücksmindestgröße und eine Zweitwohnungsklausel festsetzt.Solche Beschränkungen der Gebäudezahl lassen sich durch Baukörperausweisungen, enge Baugrenzen oder Bebauungstiefen erreichen.Fehlen derartige Festsetzungen, dann kann die Errichtung mehrerer Wohngebäude nur unter den Voraussetzungen des Paragraphen 15 BauNVO planungsrechtlich verhindert werden.Leitsatz.Der Kläger möchte auf seinen drei Grundstücken je zwei allseitig freistehende Einfamilienhäuser errichten.Zwei der jeweils 2000 Quadratmeter großen Grundstücke liegen unmittelbar am Weg, das dritte 30000 Quadratmeter große Grundstück dahinter, mit nördlich und südlich der vorliegendenden Grundstücke führenden Zugängen.Jedes Einfamilienhaus soll nur eine Wohnung enthalten.Der Bebauungsplan sieht dort ein reines Wohngebiet mit Grundstücksmindestgrößen von 2000 Quadratmetern vor, die jeweils nur mit einem Wohngebäude bebaut werden dürfen.Die Klage auf Erteilung des Bauvorbescheides war vor dem Verwaltungsgericht und vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich.(-y-)Bauplanungsrecht - Beschränkung der Zahl der Wohngebäude auf einem Grundstück. Par.30 BauGB. Hamburgisches OVG-Urteil v. 27.5.1993 - BfII 108/91-.ZeitschriftenaufsatzI94020185BebauungsplanWohngebäudeGrundstückBaugrundstückGrößeAusnutzungRechtsprechungRechtBebauungsplanungPlaninhaltMindestgrößeBebaubarkeitTeilungOVG-Urteil