Karlin, Klaus2000-05-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251997https://orlis.difu.de/handle/difu/77092Die Wirtschaftsfreiheit des einzelnen Privaten wird bereits durch die Verfassung selbst und durch das auf dieser basierende gesetzliche Recht geregelt, um die Freiheit der Wirtschaft und des Wettbewerbs als Grundlage der in der Bundesrepublik geltenden Wirtschaftsordnung zu gewährleisten. Darüber hinaus greift die öffentliche Hand in den Wettbewerb ein, indem sie durch Subventionen in vielerlei Form die Wirtschaft zu lenken versucht. Die Frage ist, inwieweit öffentlich-rechtliche Normen Einfluss auf die Beurteilung von wettbewerbsrelevanten Vorgehensweisen des Staates gewinnen. Es wird gefragt, ob vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb das maßgebliche Normgefüge ist, Kraft dessen ein Wettbewerbsverhalten der öffentlichen Hand beurteilt werden kann. Weiterhin wird geklärt, welchen Einfluss Normverstöße der öffentlichen Hand auf die Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung nehmen können. mabo/difuKonkurrentenschutz vor wirtschaftlichem Handeln der öffentlichen Verwaltung.Graue LiteraturDW5693VerwaltungVerwaltungshandelnWirtschaftlichkeitWettbewerbÖffentliche Verwaltung