1985-01-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/509328Darstellungen eines Flächennutzungsplans sowie Ziele der Raumordnung und Landesplanung können im Außenbereich einem privilegiert zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind. Eine außerhalb der Bauleitplanung der Gemeinde in Aussicht genommene und als solche im Flächennutzungsplan vermerkte Planung ist auch i. S. der § 35 Abs. 3 BBauG keine Darstellung des Flächennutzungsplans. Das Urteil stützt sich auf folgende §§ aus dem BBauG: 5 I, II, III und VI, 35 I und III. -y-RechtBebauungsplanungBauplanungsrechtFlächennutzungsplanRaumordnungLandesplanungBauleitplanungRechtsprechungAußenbereichBVerwG-UrteilBauplanungsrecht - Flächennutzungsplan und Ziele der Raumordnung als öffentliche Belange im Außenbereich. §§ 5 Abs.1 bis 3, Abs.6 Satz 2, 35 Abs.1 und 3 BBauG. BVerwG, Urteil v. 20.1.1984 - Az. 4 C 43.81 - Bayerischer VGH.Zeitschriftenaufsatz092012