1985-04-022020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/511967Die Versagung einer Genehmigung nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 StBauFG kann nach Abs. 3 dieser Vorschrift auch darauf gestützt werden, dass das Vorhaben oder die mit ihm bezweckte Nutzung zu einer Schwächung der mit der Sanierung angestrebten - zukünftigen - Funktion des Sanierungsgebietes führen kann. Die Genehmigungspflicht nach § 15 Abs. 1 und 2 StBauFG erfüllt u.a. die Aufgabe, die im allgemeinen Städtebaurecht eine Veränderungssperre erfüllt. -y-RechtStädtebauförderungsgesetzSanierungSanierungsgebietBaugenehmigungsverfahrenNutzungsplanungRechtsprechungVeränderungssperreStädtebaurechtSanierungsrechtVersagungBVerwG-UrteilParagraph 15Sanierungsrecht. StBauFG §§ 15, 3. Bundesverwaltungsgericht - Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81.Zeitschriftenaufsatz094676