Schwab, Siegfried1993-02-162020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251991https://orlis.difu.de/handle/difu/94195Das Ziel der Arbeit ist es, der Verwaltungspraxis zu helfen, einen Verwaltungsakt so zu begründen, daß er vor Gericht zumindest nicht wegen einer gegen § 39 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) verstoßenden Begründung scheitert. Der Autor sieht die Begründungspflicht des § 39 VwVfG als natürlichen Ausfluß der Grundrechte und des Rechtsstaatsprinzips. Im folgenden erläutert er die Funktionen der Begründung (Beweis-, Überzeugungs-, Kontroll-, Entlastungs-, Ausgleichs- und Effizienzfunktion), die Formen der Begründung sowie die Frage der Begründungspflicht bei bestimmten behördlichen Handlungen wie z.B. bei schlichtem Verwaltungshandeln oder Planfeststellungsentscheidungen. Nach der Darstellung der Ausnahmen vom Begründungszwang werden die Folgen der Verletzung der Begründungspflicht erläutert. lil/difuDie Begründungspflicht nach § 39 VwVfG.MonographieS92300049VerwaltungsverfahrenRechtsschutzGrundrechtVerfahrensrechtVerfahrensfehlerVerfassungsrechtVerwaltungsrechtRechtVerwaltungVerwaltungsaktBegründungspflichtVerwaltungsverfahrensgesetzVerwaltungsgerichtsordnung