Priggen, Reiner2018-12-132020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520180941-9225https://orlis.difu.de/handle/difu/247680Mit einem neuen Windenergie-Erlass will die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Eindruck erwecken, dass künftig 1.500 Meter Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten Pflicht sei. Auch der Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) sieht das vor. Das ist juristisch zwar nicht haltbar, aber viele Kommunen sind trotzdem verunsichert - mit Konsequenzen für die Energiewende.Irrungen und Verwirrungen. Schikanen gegen den Windenergie-Ausbau in Nordrhein-Westfalen.ZeitschriftenaufsatzDH26543VersorgungEnergieEnergiegewinnungAlternativenergieWindenergieanlageLandesentwicklungsplanErlassFlächennutzungsplanungWohngebietAbstandsflächeErneuerbare Energie