Pothmann, Jens2015-06-182020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920151436-1450https://orlis.difu.de/handle/difu/261719Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, Kindeswohlgefährdungen weitestgehend zu vermeiden. Dafür kann sie nicht nur auf ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen zurückgreifen, sondern sie ist auch in der Lage, bei konkreten Gefährdungslagen für das Wohlergehen von Minderjährigen im Rahmen des staatlichen Wächteramtes zu intervenieren. Hierbei haben Jugendämter Möglichkeiten, aber auch Pflichten hinsichtlich der Einschaltung von Familiengerichten. Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass das Agieren der Familiengerichte in dieser Hinsicht inzwischen zur empirischen Beobachtung der Entwicklungen im institutionellen Kinderschutz dazugehört (vgl. Pothmann/Fendrich 2013). Vor diesem Hintergrund war die Weiterentwicklung der KJH-Statistik ab der Erhebung 2012 mit einer Ausweitung auf familiengerichtliche Maßnahmen über die Sorgerechtsentzüge hinaus ein wichtiger Schritt für eine notwendige Verbreiterung der Wissensbasis zum institutionellen Kinderschutz (vgl. auch KomDat 3/2013).Maßnahmen der Familiengerichte bei Gefährdungen des Kindeswohls - eine bunte Landschaft.ZeitschriftenaufsatzDMR150211SozialwesenSozialarbeitKindFamilieBundeslandJugendhilfestatistikFamiliengerichtKinderschutzFallzahlKindeswohlgefährdungSorgerechtsentzugLändervergleich