Elles, Bettina C.1997-02-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/103467Ist die Haushaltsgesetzgebung grundrechtsneutral oder vermag sie Grundrechtsschutz auszulösen? Die Antwort hängt davon ab, ob man dem Haushaltsgesetz rechtliche Außenwirkungen mit der Folge von Grundrechtsbindung im Sinne von Art. 1 III GG und subjektiven Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 IV GG zuerkennt oder darin lediglich die Ermächtigung der Finanzverwaltung sieht, Leistungen zu gewähren und vorzuenthalten. Die Autorin unterscheidet zwischen Gesetzen haushaltsrechtlichen Inhalts,die ihrer Rechtsnatur nach einfaches Bundes- (bzw. Landes- )Recht sind (die Haushaltsbegleit- und Strukturgesetze wie das Bundesbesoldungsgesetz) und dem Haushaltsgesetz. Ersteren sei grundrechtliche Relevanz insofern zu attestieren, als sie Beeinträchtigungen von Grundrechten wie Art. 12 I und Art. 2 I GG zeitigen können. Sparziele können hier nicht stets schon zur Rechtfertigung herhalten; vielmehr sei nach der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs zu fragen. gar/difuDie Grundrechtsbindung des Haushaltsgesetzgebers. Haushaltsbegleitgesetzgebung und Haushaltsgesetze.MonographieS96250042WirtschaftsrechtStrukturpolitikGrundrechtWirtschaftspolitikVerwaltungsrechtGesetzgebungVerfassungsrechtHaushaltswesenStaatshaushaltHaushaltsrechtHaushaltsgesetzHaushaltsbegleitgesetz