Bibelriether, Hans1983-10-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/500262Weinbau gilt als "ordnungsgemäße Landwirtschaft". Und diese ist laut Naturschutzgesetz kein Eingriff in den Naturhaushalt. Mit anderen Worten: Der Bau eines Sportplatzes auf einer Schafweide ist Naturzerstörung und genehmigungspflichtig. Die Schaffung einer Weinplantage - ein größerer Eingriff - ist jedoch offiziell kein Eingriff in die Natur und deshalb erlaubt. -z-Naturraum/LandschaftLandwirtschaftWeinbauNaturschutzrechtLandschaftsschadenLandschaftsschutzUmnutzungAdel verpflichtet.Zeitschriftenaufsatz082689