2000-02-142020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2519990942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/44932In einem mit Einfamilienhäusern bebauten allgemeinen Wohngebiet einer Gemeinde mit rd. 7500 Einwohnern war die Errichtung einer Gaststätte mit der Bezeichnung "Speiselokal auf gehobenem Niveau" baurechtlich genehmigt worden. Die Gaststätte war auf eine Kapazität von 200 Gästen pro Tag ausgelegt. Dagegen wandten sich Eigentümer in dem Wohngebiet, weil sie von dem Gaststättenbetrieb und dem damit verbundenen Kraftfahrzeugverkehr unzumutbare Belästigungen befürchteten. Die nach erfolglosem Widerspruch der Nachbarn erhobene Klage hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht hob die Baugenehmigung auf. Berufung und Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht blieben erfolglos. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.9.1998 - 4 B 85.98 - Neue Juristische Wochenzeitschrift (NJW) 1998 S.3792. difuDer Gebietsversorgung dienende Gaststätte in einem allgemeinen Wohngebiet.ZeitschriftenaufsatzDC0784BaurechtWohngebietGaststätteGastgewerbeVersorgungsbereichBaunutzungsverordnungGebietsstruktur