EXTERNDeutsch, VolkerHilpert-Janßen, ThomasKiel, Thomas2015-12-162020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252015https://orlis.difu.de/handle/difu/225122Das Elektromobilitätsgesetz - EmoG - sieht vor, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu privilegieren. In Verbindung mit entsprechenden Änderungen in der StVO und der VwV-StVO sind die zuständigen Behörden nunmehr ermächtigt, Bussonderfahrstreifen (Busspuren) für private Elektroautos freizugeben. Im Gesetzgebungsverfahren wurde der Begünstigtenbereich auch auf die Fahrzeugklasse N2 ausgedehnt, soweit diese Fahrzeuge im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen. Dies bedeutet, dass auch die üblicherweise im Bereich der Kurier-, Express,- und Paketdienste (KEP) genutzten Fahrzeuge freigegebene Busspuren nutzen dürfen, soweit diese mit Elektrofahrzeugen betrieben werden. Der Deutsche Städtetag, der VDV und zahlreiche Fachexperten empfehlen angesichts des marginalen Nutzens für eine Marktdurchdringung im Verhältnis zu der Verschlechterung des Verkehrsablaufes, den entstehenden Kosten für temporäre Umgestaltungen, den kontraproduktiven Auswirkungen auf eine ressourcenschonende Verkehrsbewältigung und die netzweite ÖPNV-Betriebsqualität, von einer Freigabe von Busspuren für Elektroautos abzusehen. Als Anhänge sind das VDV-Positionspapier "Keine Freigabemöglichkeit von Busspuren für Elektroautos" sowie der Präsidiumsbeschluss des Deutschen Städtetages (DST 397. Sitzung vom 11. Februar 2014) beigefügt. Für den Fall, dass dennoch eine Freigabe der Busspuren erwogen oder an die Städte herangetragen wird, findet sich nachfolgend für die zuständigen Behörden eine Arbeitshilfe, wie die funktionalen Rahmenbedingungen bei einer Umsetzung abgeschätzt werden können.EmoG - Freigabemöglichkeit von Busspuren für private Elektroautos. Technischer Entscheidungsleitfaden als Arbeitshilfe für zuständige Behörden.Graue Literatur8UO1Y56SDM15090428urn:nbn:de:101:1-20151214856VerkehrBusspurVerkehrsablaufÖPNVElektromobilitätSonderfahrstreifenElektrofahrzeug