Herlitz, Carsten2012-11-122020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520120939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/147104In der Heizkostenverordnung (§ 9 Abs. 2 S. 1 HeizkV) findet sich die Regelung, dass die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler zu messen sei. Unter Juristen ist jedoch umstritten, ob neben Fernwärmeanlagen auch Zentralheizungen für Wärme und Warmwasser bis Ende 2013 mit Wärmemengenzählern zur Ermittlung der auf die Warmwasserversorgung entfallenden Energie auszustatten sind. Der Artikel zeigt die Rechtspositionen dazu auf.Ausstattung von Wärmezählern auch bei verbundenen Heizkesselanlagen? Heizkostenverordnung.ZeitschriftenaufsatzDH19651VersorgungWärmeWarmwasserEnergieverbrauchMessungMessvorschriftRechtsunsicherheitHeizkostenverordnung