Lindner, Josef Franz2009-03-242020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520080016-9404https://orlis.difu.de/handle/difu/116755Der EuGH (C-199/06, Celf - GewArch 2008, 247) hat entschieden, dass sich aus dem europäischen Beihilferecht keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten ergibt, eine ursprünglich formell rechtswidrige, aber durch Positiventscheidung materiell legitimierte Beihilfe zurückzufordern. Der Autor wirft einen Blick auf gemeinschaftswidrige Subventionen und weist auf die Verpflichtung zu Zinszahlungen für den Zeitraum der formellen Rechtswidrigkeit hin.Die (nur) formell EG-rechtswidrige Subvention. Zugleich eine Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 12.02.2008 (C-199/06).ZeitschriftenaufsatzD0806303VerwaltungsrechtSubventionEuroparechtBeihilfe