2004-05-252020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520041437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/150616Laut Urteil vom 18.2.2004 des VG Braunschweig dürfen Privatleute auf Privatwegen, auf denen mit Zustimmung oder Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet ("tatsächlich öffentliche Straßen") keine Schilder aufstellen, die den amtlichen Verkehrszeichen gleichen. Das Gericht führt weiter aus, dass die Schilder selbst dann nicht hätten angebracht werden dürfen, wenn es sich um einen reinen Privatweg gehandelt hätte. difuAufstellen von Verkehrsschildern durch Private auf "tatsächlich öffentlichen" Straßen.ZeitschriftenaufsatzDI0423046VerkehrStraßenverkehrVerkehrsregelungFormale GestaltDesignRechtsprechungPrivatstraßeVerkehrsschildZulässigkeit