2014-05-232020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262014https://orlis.difu.de/handle/difu/214063Am 28. März 2014 sind die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union (EU) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die drei Richtlinien zur Modernisierung des EU-Vergaberechts traten damit am 17. April 2014 in Kraft und müssen innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden. Nachdem sich die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission bereits 2013 auf die neuen Richtlinientexte geeinigt hatten, haben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten die neuen EU-Vergaberichtlinien Anfang des Jahres 2014 auch formal angenommen. Folge ist, dass Auftraggeber und Unternehmen wahrscheinlich spätestens im April 2016 in Deutschland ein neues Vergaberecht anwenden müssen. Aber auch bereits nach dem Inkrafttreten der Richtlinien sind deren neue Inhalte im Rahmen von Vergabeverfahren als Orientierungslinie zu beachten. Eine entscheidende Frage ist, ob das neue EU-Vergaberecht die selbst gesteckten Ziele nach einer Vereinfachung und einem Bürokratieabbau erfüllt. Die Beiträge zum vergaberechtlichen Themenschwerpunkt im Einzelnen: F. Domansky: Ende gut, alles gut? - die Interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der aktuellen Reform des EU-Vergaberechts (S. 316-320); M. Silzer: Die Kommission will mehr Klarheit bei der Beihilfe - hat die Begriffsverwirrung bald ein Ende? (S. 321-322); S. Meßmer: Aktuelles im Beihilferecht - Die Novellierung der "De-minimis-Verordnung" (S. 322-326); K.-M. Schenek: Dienstleistungs- und Baukonzession - Neue EU-Konzessionsvergaberichtlinie (S. 327-330); N. Portz: Auswirkungen der neuen EU-Vergaberichtlinie auf die Kommunen - eine kritische Würdigung (S. 331-335).Europa. [Themenschwerpunkt].ZeitschriftenaufsatzDH20503GesetzgebungEuroparechtRichtlinieVerwaltungAuftragsvergabeBauleistungDienstleistungBeschaffungKonzessionGemeinwirtschaftPrivatwirtschaftWettbewerbKommunale ZusammenarbeitSubventionVergaberechtBeihilferechtEigenbetriebVerwaltungsvereinfachung