2001-07-132020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010934-1307https://orlis.difu.de/handle/difu/45818Verursacht ein Zivildienstleistender mit einem Fahrzeug seiner - privatrechtlich organisierten - Beschäftigungsstelle auf Dienstfahrt schuldhaft einen Verkehrsunfall, bei dem ein Dritter geschädigt wird, so ist die gegenüber dem geschädigten Dritten nach Amtshaftungsgrundsätzen anstelle des Zivildienstleistenden verantwortliche Bundesrepublik Deutschland dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer, der den Schaden reguliert hat, nicht ausgleichspflichtig. BGH, Urteil vom 15.2.2001 - III ZR 120/00 (OLG Köln). difuKeine Ausgleichspflicht des Staates gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer bei Amtshaftung für einen Fahrer.ZeitschriftenaufsatzDC1670StraßenverkehrVerkehrKraftfahrzeugVerkehrsunfallHaftungsrechtSchadenshaftungAmtshaftungBundHaftpflichtversicherung