Moll, PascalFritz, Martin2014-11-072020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520140342-5592https://orlis.difu.de/handle/difu/222808Beim Bau einer Windkraftanlage müssen zwei Verfahren durchlaufen werden, die Flächennutzungsplanaufstellung und das Genehmigungsverfahren. Dabei ist die Problematik der Erschließung unterschiedlich zu behandeln. Während auf der Ebene des Flächennutzungsplanes die Erschließung eine eher untergeordnete Rolle spielt und nur in speziellen außerordentlichen Fällen gesichert sein muss, müssen beim Genehmigungsverfahren alle Aspekte beachtet werden. Auf Flächennutzungsplanebene muss auf eine gesicherte Erschließung eingegangen werden, wenn ernsthafte Zweifel bestehen, dass eine Zuwegung tatsächlich oder rechtlich unabhängig vom einzugehenden Aufwand realisiert werden kann. Dies ist in der Praxis eher selten der Fall. Beim Genehmigungsverfahren muss die Windkraftanlage technisch und rechtlich ausreichend gesichert sein. Dies setzt eine tiefere Prüfung im Bereich des Naturschutzrechts, Eigentumsrechts und Waldrechts voraus und die technischen Anforderungen müssen tatsächlich erfüllt sein.Die Erschließung von Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan und im Genehmigungsverfahren.ZeitschriftenaufsatzDM14100804WindenergieanlageErschließungBauleitplanungFlächennutzungsplanungGenehmigungsverfahrenPlanungsrechtBaurecht