Hoffmann-Becking, Dirk1999-01-212020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251998https://orlis.difu.de/handle/difu/104945In den achtziger Jahren wurde die Einbeziehung von Naturschutzverbänden in das Verwaltungsverfahren über die Schaffung von Verordnungen, die Vorbereitung von Naturschutzprogrammen sowie die Aufstellung von Verboten und Plänen in das Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen, um die Vollzugsdefizite im Naturschutz zu beheben. Dabei gerieten die Naturschutzbeauftragten und die Naturschutzbeiräte, die zu den ältesten Organisationen im Naturschutz gehören, aus dem Blickfeld. Diesen stehen jedoch umfangreiche Mitwirkungsrechte zu, die über die Rechte der anerkannten Naturschutzverbände hinausgehen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Ihr geringer Bekanntheitsgrad ist darauf zurückzuführen, daß sie in die tägliche Verwaltungsarbeit eingebunden sind. Die Arbeit untersucht zunächst die Aufgabenstellung, Funktionen und Kompetenzen der Naturschutzbeiräte und -beauftragten, dann die Ausgestaltung dieser Mitwirkungsrechte und deren gerichtliche Durchsetzung. Ausführlich behandelt werden auch die Verfahrensregeln und die Rechte der einzelnen Mitglieder der Beiräte. Da eine ausführliche Behandlung sämtlicher auftretender Rechtsprobleme nicht möglich war, sind für die Auswahl der behandelten Themata die Anforderungen der Praxis maßgebend gewesen. lil/difuNaturschutzbeiräte und Naturschutzbeauftragte. Grundlagen und Praxis der ehrenamtlichen Arbeit im Naturschutz.Graue LiteraturS98120042NaturschutzBeiratBehördeKompetenzAnhörungMitwirkungÖffentlichkeitsarbeitNormenkontrolleRechtsprechungVerfassungsrechtVerwaltungsrechtKommunalrechtUmweltschutzNaturBeauftragterBeiratBeratungEhrenamtFunktionVetorechtAnfechtungsklage