Mueller, Gerd B.1987-04-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/529406Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für die einzelne Erschließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermittelt werden. Für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, kann der Erschließungsaufwand insgesamt ermittelt werden. Künftig werden aber in einem einheitlichen Abrechnungsgebiet, in dem Grünanlagen, Kinderspielplätze und Immissionsschutzeinrichtungen hergestellt werden, sehr unterschiedliche Abrechnungsgebiete für die einzelnen Einrichtungen gebildet werden müssen. Der Verwaltungsaufwand für die Gemeinden wird erheblich zunehmen. (rh)ErschließungsrechtErschließungsbeitragErschließungsanlageGrünflächeKinderspielplatzRechtBundesbaugesetzVerteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Hier - Bildung von Abrechnungsbereichen.Zeitschriftenaufsatz116400