2003-01-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520020942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/127849Das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) vom 9.1.2002 (BGBl. S. 361, 3142) ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Das aus 22 Artikeln bestehende Gesetz ändert 17 Gesetze und sechs Verordnungen. Der Schwerpunkt der Gesetzesänderung liegt zum einen darin, den Sicherheitsbehörden die nötigen gesetzlichen Befugnisse für den Kampf gegen den Terrorismus zu geben. Zum anderen werden die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung des Informationsaustausches, die Verhinderung der Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland und notwendige identitätssichernde Maßnahmen geschaffen. Es werden die Neuerungen, die das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), das Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG), das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) betreffen, im Überblick aufgezeigt. difuDas Terrorismusbekämpfungsgesetz.ZeitschriftenaufsatzDC3517Öffentliche SicherheitPolizeiZivilschutzInnere SicherheitTerrorismusTerrorismusbekämpfungGesetzesänderungVerfassungsschutzBundesgrenzschutzBundeskriminalamt