Wittmann, Joachim1980-01-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261972https://orlis.difu.de/handle/difu/439679Um zu prüfen, ob bei der rechtswidrigen Verzögerung und Ablehnung von öffentlich-rechtlichen Konzessionen, Genehmigungen und Erlaubnissen ein Entschädigungsanspruch besteht, werden der generelle Wiedergutmachungsanspruch, der Anspruch wegen Grundrechtsverletzung, der Folgenbeseitigungs- bzw. Folgenentschädigungsanspruch, der Aufopferungsanspruch in Verbindung mit Art. 12 GG sowie in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der enteignungsgleiche Eingriff untersucht. Eine rechtswidrige Verletzung von durch Art. 14 GG gesicherten Anspruchspositionen stellt einen entschädigungspflichtigen Eingriff dar. Die Problematik der Änderung der Rechts- und Sachlage zuungunsten des Antragstellers zwischen Antragstellung bei der Behörde und letzter Gerichtsverhandlung nach vorausgegangener Ablehnung wird diskutiert. Trotz Nichtausnutzung der Rechtsmittel kann in Ausnahmefällen der Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff bestehen bleiben.KonzessionVerwaltungsrechtEigentumsentschädigungRechtVerwaltungEnteignungRechtswissenschaftRechtsfolgen der rechtswidrigen Ablehnung und Verzögerung von öffentlich-rechtlichen Konzessionen, Genehmigungen und Erlaubnissen unter Berücksichtigung des Rechtsschutzsystems.Graue Literatur014877