Büdenbender, Ulrich2011-01-242020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520100012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/171706Die Entgelte der Netzbetreiber unterliegen wegen ihrer Stellung als natürliche Monopole einer umfassenden staatlichen Regulierung. Zugunsten der überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber in der Gaswirtschaft besteht die Möglichkeit einer weitgehenden Befreiung von den generell gültigen Regulierungsvorgaben durch Anwendung eines Vergleichsmarktverfahrens, wenn zwischen den Netzbetreibern wirksamer Wettbewerb besteht. Die insoweit einschlägigen Rechtsnormen begegnen wesentlichen Einwänden aus ordnungs- und rechtspolitischer Sicht. Nachdem alle Fernleitungsnetzbetreiber die Ausnahmeregelung für sich in Anspruch genommen hatten, erließ die Bundesnetzagentur Untersagungsverfügungen hiergegen und unterwarf die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber dadurch den generell gültigen Regulierungsnormen. Das OLG Düsseldorf hat das regulierungsbehördliche Vorgehen bestätigt; die Beschlüsse sind rechtskräftig. Die Entscheidungen von Bundesnetzagentur und OLG Düsseldorf verdienen uneingeschränkte Zustimmung, weil es den von den Fernleitungsnetzbetreibern behaupteten und vom Gesetzgeber für möglich erachteten wirksamen Leitungswettbewerbs jedenfalls gegenwärtig nicht gibt. Die Thematik ist rechtstheoretisch, ordnungspolitisch und für die Praxis von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.Die Regulierung der Netzentgelte für den Zugang zu überregionalen Gasfernleitungsnetzen.ZeitschriftenaufsatzDM11010805EnergieErdgasGaswirtschaftWettbewerbFernleitungVerfahrensrechtRechtsprechungBundesnetzagenturLeitungsnetzNetzwirtschaft