Holm, Peter1989-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/547156Am 8. Juli 1988 wurde die 1. BImSchV vom Gesetzgeber verabschiedet. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft. Mit den verschärften Anforderungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen und insbesondere an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe möchte der Gesetzgeber einen Beitrag zur weiteren Immissionsentlastung, insbesondere in den Ballungsgebieten, leisten. Im folgenden sind die wesentlichen Bestimmungen bzw. Änderungen gegenüber der bisher gültigen Verordnung zusammengefasst und erläutert.(-z-)VerordnungLuftverunreinigungFeuerungsanlageÖlheizungGasheizungÜberwachungAnforderungBrennwertgerätSchornsteinfegerKaminfegerUmweltpflegeImmissionsschutz1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) verabschiedet - Die wichtigsten Änderungen.Zeitschriftenaufsatz134640