Hoppe, WernerStueer, Bernhard1980-02-012020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251976https://orlis.difu.de/handle/difu/446009Von besonderem Interesse für die Belange der Raumordnung ist bei allen Urteilen, die hier unter übergeordneten, zentral verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten analysiert und gewertet werden, das detaillierte Eingehen auf raumordnungsrelevante Gesichtspunkte, die sich das Verfassungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen zu eigen machte. Sie wurden vom Verf. in seinem Fazit (vgl. S. 51) wie folgt zusammengefaßt ,,1) eine stärkere und vor allem eigenständigere Analyse der konkreten Ziele der Maßnahme; 2) eine umfassende Verwendung des konkreten Abwägungsdenkens in allen Prüfungsstadien der Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit; 3) eine sehr detaillierte, umfassende Analyse aller Vor- und Nachteile; . . . 5) Vordringen in den Bereich von Wertungen, Erwägungen und Prognosen des Gesetzgebers, verbunden mit eigenen Wertungen und Gewichtungen des Gerichtes, . . . 6) Verwendung des Mittels systemimmanenter Kritik, . . . 7) weitgehende Übernahme und wertende Präzisierung der gesetzgeberischen Ziele durch den Gerichtshof . . . ''.GemeindegebietsreformVerfassungsrechtRaumordnungsrechtRechtsprechungAnalyse der neuen Rechtsprechung des VerfGH NW zur kommunalen Gebietsreform.Zeitschriftenaufsatz021915