Gruppe, Juergen1981-05-292020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261964https://orlis.difu.de/handle/difu/475439Seit Beginn der Kernenergieforschung beherrscht der Interessenwiderstreit zwischen Atomwirtschaft und öffentlicher Wasserversorgung (öWV) das wechselseitige Verhältnis.Die Vertreter der Atomwirtschaft verlangen eine Begrenzung der Aufsicht auf ein Mindestmaß, um die Kernenergie möglichst intensiv und sparsam zu fördern.Die Vertreter der öWV wollen dagegen wegen der erheblichen Gefahrenquellen die Atomenergieverwendung ganz aufgeben oder doch beträchtlich einschränken.Der Schutz der öWV fließt in das atom- und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren ein.Auch durch die Festsetzung von Höchstkonzentrationswerten radioaktiver Substanzen im Wasser, von Abfallbeseitigung, Wasserschutzgebieten und ähnlichen Maßnahmen wird die öWV geschützt.Neben den Unterlassungsansprüchen und Haftungsfragen werden die internationalen Haftungsfragen behandelt; auch die Überwachung durch Euratom und andere Zusammenschlüsse wird erörtert. chb/difuGesetzgebungVerwaltungsrechtEnergieversorgungWasserwirtschaftUmweltschutzRadioaktivitätAtomenergieWasserversorgungWasserrechtAtomrechtRadioaktivität und öffentliche Wasserversorgung. Ein Beitrag zum Atom- und Wasserrecht.Monographie056785