Buchner, Werner1983-07-042020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/496916Die Landesplanungsgesetzgebung vollzog sich in Bayern in drei Phasen: Das LPlG 1957 begnügte sich mit Organisations- und Verfahrensvorschriften. Das BayLplG 1970 enthielt Raumordnungsgrundsätze als materielle Normen und bestimmte kommunale Zusammenschlüsse zu Trägern der Regionalplanung. Die BayLplG-Novelle von 1981 statuierte die förmliche Beteiligung des Parlaments beim Zustandekommen des Landesentwicklungsprogramms. In der bayrischen Landesplanungsgesetzgebung sind folgende Leitlinien festzustellen: Verankerung und Ausgestaltung des Raumordnungsverfahrens, Entwicklung eines abgestuften Systems von landesweiten und regionalen Programmen und Plänen, "Parlamentarisierung" der höherstufigen Planung (LEP), "Kommunalisierung" der Regionalplanung, Beteiligung von Organisationen des wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Lebens in Planungsbeiräten. -y-RechtLandesplanungGesetzgebungRaumordnungsverfahrenLandesentwicklungsplanungRegionalplanungLandesentwicklungsprogramm25 Jahre Landesplanungsgesetzgebung in Bayern.Zeitschriftenaufsatz079319