1981-08-202020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/478724Die Entscheidung über einen angemessenen Ersatz oder eine Geldentschädigung für Grundstückszufahrten, die bei einem planfeststellungspflichtigen Ausbau einer Bundesstraße unterbrochen werden, ist im Planfeststellungsbeschluss zu treffen. In materieller Hinsicht folgt die Entscheidung aus § 8 Abs. 4 a FstrG 1961 bzw. § 8 a Abs. 4 FStrG 1974; außerhalb der Reichweite dieser Vorschrift bleibt im Planfeststellungsverfahren § 17 Abs. 4 FstrG anwendbar. -z-RechtVerkehrPlanungsrechtPlanfeststellungsbeschlussGrundstückszufahrtBundesstraßeVerkehrsnetzGrundstücksverbindungEntschädigungRechtsprechungFStrG 1961 §§ 8 Abs.4a, 17 Abs.4; FStrG 1974 §§ 8a Abs.4, 9 Abs.1 Nr.2, 17 Abs.4 S.1; VwGO §§ 42, 113 Abs.1 und 4. Beseitigung und Ersatz von Grundstückszufahrten als Gegenstand der Abwägung im Planfeststellungsbeschluß. BVerwG, Urteil vom 22.6.1979 - 4 C 8/76, Kassel.Zeitschriftenaufsatz060114